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   FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05   

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https://dejure.org/2005,9408
FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05 (https://dejure.org/2005,9408)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.2005 - III 73/05 (https://dejure.org/2005,9408)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 2005 - III 73/05 (https://dejure.org/2005,9408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollstreckung unter der aufschiebenden Bedingung der Gestellung von Sicherheiten; Erzielung von Einkünften aus einem privaten Veräußerungsgeschäft durch den Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen Sicherheitsleistung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1951
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05
    Die Gefahr von Steuerausfällen kann insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bestehen (BFH vom 17. Januar 1996, V B 100/95, BFH/NV 1996, 41), wobei neben Einkünften und Vermögen auch die Höhe der streitigen Forderung zu berücksichtigen ist (vgl. BFH vom 18. Dezember 2000, VI 15/98, BFH/NV 2001, 637 ).

    Währenddessen sind entsprechende gegenwärtige laufende Einkünfte der Kläger nicht dargetan, obwohl es ihre Sache wäre, die Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen, die dem Sicherungsbedürfnis des FA genügen oder es als unangemessen erscheinen lassen (vgl. BFH vom 17. Januar 1996, V B 100/95, BFH/NV 1996, 491 m.w.N.).

  • BFH, 06.11.2001 - II B 85/01

    AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05
    Auch eine wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gewährte AdV kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, um Steuerausfälle bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Ausgang des verfassungsrechtlichen Streits zu vermeiden (BFH vom 6. November 2001, II B 85/01, BFH/NV 2002, 508 , vorgehend FG Hamburg vom 27. April 2001, VII 73/01, Juris, Datev; jeweils nebst zahlreichen Parallelentscheidungen).

    Es bestehen im gegenwärtigen AdV-Verfahren beim FG auch keine Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit einer Sicherheitsleistung (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG vom 13. März 2003, 1 V 445/02, EFG 2003, 1029 ) oder für den Grad der Erfolgswahrscheinlichkeit der anstehenden verfassungsrechtlichen Prüfung (vgl. BFH vom 6. November 2001, II B 85/01, BFH/NV 2002, 508 m.w.N.).

  • BFH, 09.06.2005 - IX R 49/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05
    Im Übrigen hat der BFH mit Beschluss vom 9. Juni 2005, IX R 49/04, den Bundesminister der Finanzen (BMF) zum Beitritt (§ 122 FGO ) im Revisionsverfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit von § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG für das Streitjahr 1999 aufgefordert (Der Betrieb -DB- 2005, 1428 , BFH/NV 2005, 1434 ).
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